Folgende Straftaten sind Verkehrsstraftaten:
Sind Sie Beschuldigter einer solchen Straftat, gilt eine goldene Regel:
Schweigen Sie und beauftragen Sie einen Anwalt für die Akteneinsicht !
Hier ist es wichtig, den strafrechtlichen Vorwurf zu entkräften und Sie nicht in die Gefahr einer Freiheitsstrafe laufen zu lassen. Rechtsanwalt Wenzel übernimmt für Sie die Vertretung gegenüber den Ermittlungsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft, und wenn nötig die Verteidigung gegenüber dem Gericht.
Und vergessen Sie nicht: Bei einem Strafverfahren steht stets der Entzug der Fahrerlaubnis auf dem Spiel!