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Bußgeldanwalt Berlin

Wie können Sie sich gegen ein Bußgeld wehren? Hier sind beispielhaft verschiedene Vorwürfe aufgezählt und eine Hilfestellung zum Anhörungsbogen im Rahmen des zum Bußgeldbescheids zum Bußgeldverfahrens 

Bußgeld wegen Rotlichtverstoß

Wenn ein Kraftfahrer trotz roter Ampel in die Kreuzung fährt, liegt darin ein Rotlichtverstoß. Sollte dabei die Rotlichtphase länger als 1 Sekunde andauern, tritt eine Gefährdung oder gar eine Sachbeschädigung hinzu, droht neben einer gesteigerten Geldbuße regelmäßig auch ein Fahrverbot.

 

1. Zunächst ist zu fragen, wer Täter des Rotlichtverstoßes ist:

Verantwortlich für den Rotlichtverstoß ist der Fahrer und nicht der Halter bzw. Eigentümer des Fahrzeuges. Insoweit obliegt der Bußgeldstelle der Täternachweis. In der Regel erhält der Halter zur Ermittlung des Fahrers ein Anhörungsbogen. Wenn mit dem Anhörungsbogen kein Lichtbild übersandt wird, sollten Sie in jedem Fall bei einem Anwalt für Verkehrsrecht Akteneinsicht in die Ermittlungsakte nehmen. Eine Pflicht zur Selbstbelastung besteht nicht! Daher keine Aussagen treffen, bevor die Ermittlungsakte geordert wurde! Allerdings hat der Halter aber eine Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung der Tat. Es droht selbst bei einem bestehenden Aussageverweigerungsrecht eine Fahrtenbuchauflage. Als Anwalt für Verkehrsrecht habe ich Lösungsansätze parat, wie wir dieses Problem aus der Welt schaffen können.

 

2. Dauer der Rotlichtzeit

Es ist stets zu beachten, dass für die Zeitmessung die Überquerung der Haltelinie maßgeblich ist. Wenn die Induktionsschleifen nicht auf der Haltelinie liegen, kommen oftmals fehlerhafte Messwerte zustande. So werden bei sehr langsamer Fahrt längere Rotlichtzeiten vermerkt. Als Anwalt für Verkehrsrecht kann hier angegriffen werden und für eine Abwendung des Fahrverbots gekämpft werden. Sollte dieser Umstand von der Polizeibehörde erkannt worden sein, so würde eine Zeitgutschrift in der Regel durch Ermittlung der Entfernung zwischen Haltelinie und Induktionsschleife und Bestimmung der Durchschnittsgeschwindigkeit erfolgen. Hier können Fehler passieren, wenn der Betroffen vor der Ampel beschleunigt hat. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht wird bei einer Akteneinsicht Anzeichen für eine solche fehlerhafte Berechnung der Rotlichtzeit erkennen und ihr Recht erstreiten.

 

3. Feststellungen durch automatische Kamera oder Polizeibeamten

Sollte eine automatische Kamera eingesetzt worden sein, prüft Ihr Anwalt für Verkehrsrecht das Foto dahingehend, ob der Fahrer als Täter in Betracht kommt. Zudem wird die Eichung des Gerätes überprüft. Dies ist nur durch einen Anwalt für Verkehrsrecht durch Akteneinsicht möglich. Bei der Überwachung durch Polizeibeamte sind besondere Feststellungen für die Annahme eines qualifizierten Verstoßes erforderlich. Insbesondere ist zwischen gezielter Überwachung und zufälliger Beobachtung zu unterscheiden. Auch kommt es auf den Standort des Polizeibeamten an, um festzustellen, ob er das „Vergehen“ überhaupt beobachten konnte.

Bußgeld - zu schnelles Fahren - der Geschwindigkeitsverstoß

Sollten Sie einen Bußgeldbescheid wegen des Fahrens mit einer überhöhten Geschwindigkeit erhalten haben hilft Ihnen, ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin.

Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gehört zu den häufigsten Gründen für die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens überhaupt.

Hierbei wissen die meisten Betroffenen nicht, welche Sanktionen ihnen im konkreten Fall drohen.

 

Dies ist einer der Gründe, weshalb im Bußgeldverfahren einer Verteidigung durch einen Fachanwalt für Strafrecht/Verkehrsrecht anzuraten ist.

Ein Grund dafür ist, dass die 2014 erfolgte Umwandlung des Flensburger Punktesystems in ein Fahreignungsregister (FAER) nicht umfassend mit einer Änderung der Sanktionen verbunden wird. Bis zur Reform konnten Autofahrer achtzehn Punkte im Register sammeln, bevor Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Im neuen System erfolgt die Entziehung bereits zwingend mit der Eintragung des achten Punktes!

 

Die entzogene Fahrerlaubnis muss somit neu beantragt werden. Ein solcher Antrag auf Neuerteilung ist jedoch frühestens nach einer Frist von sechs Monaten zulässig.

Auch unterhalb der, unter Umständen, existenzbedrohenden Entziehung der Fahrerlaubnis, gibt es eine Vielzahl weiterer einschneidender Sanktionen. Hierunter fallen die Zahlung von Bußgeldern, der Eintragung von Punkten in das Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit oder sogar mehrmonatige Fahrverbote. Die Dauer von Fahrverboten beträgt zwischen einem und bis zu sechs Monaten.

 

Ein Fachanwalt für Strafrecht/Verkehrsrecht kann durch sein erworbenes Spezialwissen eine auf ihren Fall abgestimmte Verteidigung aufbauen.

Beispielweise gelten im Ordnungswidrigkeitenverfahren in der Regel kurze Verjährungsfristen von 3 Monaten. Deshalb erfolgt immer eine rechtliche Prüfung mit dem Hintergrund, ob eine mögliche Verjährung vorliegt.  Die Konsequenz wäre die die zwingende und endgültige Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Dies ist auch angebracht, da wie nachfolgend erklärt, bereits kleine Unterschied im Sachverhalt zu gänzlich anderen Rechtsfolgen führen können.

 

Verstöße gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit werden grundsätzlich in inner- und außerorts begangene Verstöße unterteilt.

Während bei einer Überschreitung von bis zu 20 km/h innerorts „nur“ ein Bußgeld von bis zu 35 Euro verlangt wird, steigt dieses ab dem einundzwanzigsten überschrittenen Kilometer bereits auf 80 Euro an und die Eintragung eines Punktes in das Fahreignungsregister an.

Ab dem sechsundzwanzigsten überschrittenen Kilometer droht Ihnen neben einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und der Eintragung eines Punktes, zusätzlich noch die Verhängung eines 1-monatigen Fahrverbotes.

 

Verstöße gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit werden in der Regel durch Nachfahrfahrzeuge oder sogenannte „Blitzer“ erfasst. Die hierbei erfolgte Messung kann durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht/Strafrecht oftmals erfolgreich angegriffen werden.

Grund hierfür ist, dass mehreren gängigen Messverfahren eine hohe Fehleranfälligkeit innewohnt, bzw. diese falsch angewendet werden.

Zwar wird Ihnen bei ihrem Messergebnis ein sogenannter Toleranzabzug von drei Kilometer gewährt. Wurden bei Ihnen eine Geschwindigkeit von über 100 km/h gemessen, beträgt der Abzug sogar drei Prozent der gemessenen Geschwindigkeit.

Bei einer Messung durch ein Nachfahrsystem kann sogar ein noch höherer Toleranzabzug gewährt werden, der oftmals fünf Prozent und mehr beträgt. Dies richtet sich nach dem, im konkreten Einzelfall, angewendeten Messverfahren.

Nicht nur der Messvorgang als solcher, auch die Aufstellung des Messgerätes kann fehlerhaft erfolgt sein. Auch eine fehlerhafte Rechnung bei der Erstellung des gewährten Toleranzabzuges kann erfolgt sein. Bereits eine negative Abweichung um einen gemessenen Kilometer kann jedoch entscheidende Änderung des Vorwurfs zur Folge haben, wodurch bestimmte Sanktionen im Einzelfall gänzlich ausscheiden.

 

Gerade diese Vielschichtigkeit des Messvorgangs und aller damit in Zusammenhang stehenden Einzelheiten und Gegebenheiten führt dazu, dass die Verteidigung durch einen Fachanwalt für Strafrecht/Verkehrsrecht von Vorteil ist.

Der Anhörungsbogen der Polizei

Jeder Betroffene hat - bevor gegen ihn ein Bußgeldbescheid erlassen wird - einen Anspruch auf rechtliches Gehör.

 

Durch den Anhörungsbogen erhält der Betroffene die Gelegenheit, sich zu dem gegen ihn erhobenen Vorwurf zu äußern. Aus der Übersendung des Anhörungsbogens entsteht für den Betroffenen allerdings keine Verpflichtung, diesen zu beantworten und zurück zu schicken. Es steht dem Betroffenen völlig frei, sich zu dem Vorwurf einzulassen oder gar nichts zu tun.

Keinesfalls darf es sich im weiteren Verfahren für ihn nachteilig auswirken, wenn er zu dem erhobenen Vorwurf geschwiegen hat, denn niemand muss sich selbst in einem gegen ihn eingeleiteten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren selbst belasten.

Äußern oder nicht äußern?

Grundsätzlich kann man festhalten, dass man zunächst durch einen Anwalt für Verkehrsrecht Akteneinsicht beantragen sollte, bevor man sich zu dem Tatvorwurf äußert. Fehler, die man schriftlich niederlegt sind schwer revidierbar.

 

Für den Entschluss, sich nicht äußern zu wollen, kann es ganz verschiedene Gründe geben. Möglicher Weise war man als Empfänger des Anhörungsbogens nicht der Täter, der die zum Vorwurf erhobenen Ordnungswidrigkeit begangen hat.

Wenn der Täter zum Beispiel ein naher Verwandter gewesen ist, so steht dem Angeschriebenen ein Zeugnisverweigerungsrecht zu.

 

Aber selbst dann, wenn der Empfänger des Anhörungsbogens z. B. zum Vorfallszeitpunkt der Fahrzeugführer war, hat er - wie dargelegt - das Recht zu schweigen. Über alle diese Rechte, die dazu führen können, sich nicht äußern zu müssen, muss der Betroffene im Anhörungsbogen von der Verwaltungsbehörde unterrichtet werden, damit er sich seiner Rechte bewusst ist, bevor er sich für ein bestimmtes Verhalten entscheidet.

 

Man kann für das Verhalten nach dem Erhalt eines solchen Anhörungsbogens keine allgemeine für alle Fälle geltende Empfehlung geben.

 

Achtung: Es kann allerdings großen Sinn machen, bereits bei einer vergleichsweisen geringen Geldbuße Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen! Denn man darf nicht vergessen, dass viele Ordnungswidrigkeiten mit Punkten bestraft werden. Ab 18 Punkte wird der Führerschein entzogen! Gerade Berufskraftfahrer und Vielfahrer sollten daher an die Punkte denken, und an eine Rechtsschutzversicherung!

Verjährung

Die Übersendung des Anhörungsbogens hat neben der Funktion des rechtlichen Gehörs auch noch eine andere entscheidende Bedeutung: Die Unterbrechung der Verjährung!

 

Durch die Übersendung des Anhörungsbogens beginnt die Verjährungsfrist von neuem zu laufen! Achtung: Es kommt dabei nicht darauf an, ob der Anhörungsbogen den Empfänger auch wirklich erreicht!

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