Fachanwalt für Strafrecht Benjamin C. Wenzel Kurfürstendamm 216 10719 Berlin Telefon: (030) 120 59 34 30 (24h/Tag) Fax (030) 120 59 34 39
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Fachanwaltskanzlei für Strafrecht -Kanzlei für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Benjamin C. Wenzel.


Rechtsanwalt Wenzel bietet Ihnen als Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin umfassende rechtliche Vertretung in der komplizierten Materie des Verkehrsrechts, sowie in allen strafrechtlichen Belangen.

 

Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel berät, vertritt und verteidigt Sie kompetent und engagiert in allen Bereichen des

 

  • Verkehrszivilrechts (Verkehrsunfälle)
  • im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren und
  • im Verkehrsstrafverfahren und dem allgemeinen Strafrecht.

 

Anwalt Fahrerflucht - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Im Verkehr kommt es häufiger zu Unfällen. Durch solche Begebenheiten entstehen bei den beteiligten Verkehrsteilnehmern bestimmte Handlungspflichten. Ist man Unfallbeteiligter, aber man kann den anderen Betroffenen nicht auffinden, wie hat man dann zu reagieren, um eine Strafe zu vermeiden?

 

Bei diesen Pflichten geht es nicht bloß um ein Bugeld oder die Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern sogar um eine Haftstrafe!

Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin hilft Ihnen diese Strafen zu vermeiden.

 

Der Grundsätzliche Sachverhalt, der ein Fehlverhalten nach einem Unfall erfasst, ist § 142 StGB. "Fahrerflucht" oder  "das unerlaubte Entfernen vom Unfallort" ist mit bis zu drei Jahren Strafe kein unerhebliches Delikt im Schnittpunkt von Verkehrsrecht und Strafrecht.

 

Wie macht man sich wegen Fahrerflucht bzw. dem unerlaubten Entfernen des Unfallorts nach § 142 StGB strafbar?

 

Zunächst muss sich überhaupt ein Unfall ereignen, bevor man überhaupt an Fahrerflucht denken kann. Im Strafrecht wird der Unfall im Zusammenhang mit dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort definiert als ein plötzliches Ereignis mit nicht geringfügigem Schaden, das im Zusammenhang mit den Gefahren des Straßenverkehrs steht.

 

Daraus ergibt sich direkt der verkehrsrechtliche Bezug.

Ein Unfall kann sich im Verkehr in vielerlei Hinsicht ereignen. Normalerweise werden Verstöe dann mit Bußgeldern, Fahrverboten oder der Entziehung der Fahrerlaubnis bestraft. Was macht die Fahrerflucht so besonders, dass das Entfernen vom Unfallort mit einer Haftstrafre belegt wird und nicht wie andere Verstöße im Verkehr nur mit Bußgeldern oder Fahrverboten?

 

Um im Anwendungsbereich der Fahrerfluchtnorm zu fallen, müssen Sie auch Unfallbeteiligter sein. Sie sind Unfallbeteiligter beim unbefugte Entfernen vom Unfallort, wenn Ihr Verhalten der Sache nach zum Unfall beigetragen hat.

Diese Definition ist breit gefasst, um viele Konstellationen zu erfassen.

Hat sich ein Unfall ereignet und sind Sie Unfallbeteiligter, dann stellt sich die Frage nach der konkreten Tathandlung im Sinne des § 142, welcher die Fahrerflucht normiert.

 

Diese Handlungen im Zusammenhang mit der Fahrerflucht beschreiben die Verwerflichkeit.

 

Drei Handlungen sind zu unterscheiden:

 

1. Feststellungspflicht nicht nachgekommen.

Ereignet sich ein Unfall und ist bereits Polizei vorort, so ist es zunächst Ihre Pflicht, sich zu melden und anzugeben, dass Sie ein Unfallbeteiligter sind.

 

2. Nicht lang genug auf feststellungsberechtigte Person gewartet.

Natürlich werden nicht immer sofort Polizisten vorort sein. Dies berechtigte Sie jedoch nicht, die Gunst der Stunden zu nutzen, um sich einer Feststellung u entziehen. Vielmehr müssen Sie eine angemessen Zeit auf feststellungsberechtigte Personen warten. Wie lange Sie zu warten haben, hängt von Art und Intesität des Unfalls ab.

Hier besteht beispielsweise eine gute Möglichkeit für Ihren Anwalt für Verkehrsrecht, um Ihre Verteidigung erfolgreich zu gestalten.

 

3. Berechtigtes Verlassen ohne Möglichkeit der späteren Feststellung der Person.

Sie müssen nicht den ganzrn Tag warten. Aber Sie müssen es ermöglichen, dass Ihre Person, sofern Sie Unfallbeteiligter sind, ermittelt werden kann.

 

Haben Sie eine der Handlungen begangen, dann ist noch nicht alles verloren. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin kann auf tätige Reue plädieren.

Nach einem Unfall kann man verstört, verwirrt und verängstigt sein. Nicht jeder denkt sofort, dass er sich der Fahrerflucht durch das unerlaubte Entfernen strafbar macht.

 

Aber die tätigt Reue hat enge Grenzen! Nach einem Unfall haben Sie 24 Stunden Zeit die Feststellung ihrer Person nachzuholen.

 

 

Anwalt bei Drogen am Steuer

Wird bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten und es wird durch einen einfachen Wischtest festgestellt, dass Drogen vor Fahrtantritt konsumiert wurden, kann es für Ihren Führerschein eng werden.

 

Schnell kann es durch ein Owi-Verfahren zu Geldstrafen, Fahrverboten und dem Entzug des Führerscheins kommen. Zudem droht eine Sperre der Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

 

Schlimmer sind die Folgen, sollte eine Drogenfahrt mit Sachschäden oder Personenschäden gepaart sein, dann ist der Weg in das allgemeine Strafrecht eröffnet und eine anwaltliche Beratung und Vertretung unbedingt anzuraten. 

 

Konsumverhalten, Schadenshöhe, Vorverhalten und das Vorbringen Ihres Verteidigers bestimmen den Ausgang des Verfahrens.

Anwalt bei Alkohol am Steuer

Die Trunkenheitsfahrt ist der Klassiker an den Amtsgerichten. Egal ob der Vorwurf fahrlässig oder vorsätzlich ist, die Trunkenheitsfahrt wird scharf verfolgt. 

 

Versetzt man sich in die Lage der Staatsanwaltschaft, die an jedem Sitzungstag mehrere dieser Taten zu verhandeln hat, ist es nachvollziehbar, dass die Behörde bei diesen Fällen unnachgiebig auftritt. Insbesondere beim Eintreten von Schäden durch Alkoholfahrten reagiert die Staatsanwaltschaft mit hohen Strafforderungen, um eine Abgrenzung zu bloßen Fahrfehlern zu machen, damit das Unrecht alkoholbedingter Fehler stärker zum Tragen kommt.

 

Diese Haltung der Behörden macht das Einschreiten eines Anwalts on Fällen der Trunkenheitsfahrt oder anderer Delikte im Verkehrsrecht im Zusammenhang mit Alkohol so wichtig. 

 

Die richtige Berechnung des Blutalkohols, der Vorgang der Blutentnahme, das Vorverhalten sind einige der wichtigen Faktoren in diesen Verfahren.

Ihr Bußgeldanwalt in Berlin - Anwalt gegen Fahrverbote und Entziehung der Fahrerlaubnis

Das Bußgeldverfahren wird in verschiedene Verfahrensabschnitte unterteilt:

 

1. Das Ermittlungsverfahren

Polizei und Bußgeldbehörden leiten bei Verdacht einer Ordnungswidrigkeit (OWi) ein Ermittlungsverfahren ein.

 

2. Anhörung

Im Bußgeldverfahren erfolgt die Anhörung des Betroffenen in der Regel schriftlich. Der Betroffene erhält einen Anhörungsbogen. Bereits mit dem Absenden des Anhörungsschreibens unterbricht die Bußgeldbehörde die 3-monatige Verjährung, d. h. die Verjährungsfrist von 3 Monaten beginnt neu zu laufen. (Ob das Anhörungsschreiben beim Betroffenen tatsächlich ankommt, ist unerheblich.)

 

Hier ist mein anwaltlicher Rat: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!

 

Die Behörde hat ein Ermessen das Bußgeldverfahren einzustellen. Wenn sie es nicht tut, erlässt sie einen Bußgeldbescheid.

 

 

 

 

 

 

 

3. Erlass des Bußgeldbescheides

Ist der Bußgeldbescheid ergangen, hat man 14 Tage Zeit, um dagegen Einspruch einzulegen. Wird kein Einspruch eingelegt, wird der Bescheid rechtskräftig und vollstreckbar.

 

4. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Innerhalb von 14 Tagen muss gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden. Begründen muss man diesen nicht. Auch hier gilt: Schweigen!

Verkehrsunfälle

Ein wesentlicher Teil des Verkehrsrechts ist das Verkehrszivilrecht, also die Regulierung von Verkehrsunfällen und deren Folgen.

 

Die Regulierung eines Verkehrsunfalles sollte grundsätzlich einem versierten Rechtsanwalt übertragen werden. Zwar versuchen die Haftpflichtversicherungen durch ihr „Schadensmanagement“, Rechtsanwälte und Sachverständige möglichst außen vor zu halten. Dies geschieht jedoch nicht zum Wohle des Geschädigten. Eine qualifizierte Vertretung durch einen Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht ist ist ratsam.

 

Sofern der Rechtsanwalt Ihren Anspruch durchsetzt, hat die gegnerische Haftpflichtversicherung auch dessen Kosten zu tragen. Ist dies im Einzelfall nicht vollständig der Fall, so hilft die Rechtsschutzversicherung.
 

Der Rechtsanwalt stellt zunächst fest, welche die zuständige Versicherung ist. In einem Anspruchsschreiben werden dieser Versicherung alle Fakten (Unfallbeteiligte, Zeugen, polizeiliche Aktenzeichen, Unfallhergang, etc.) mitgeteilt und die Haftungsfrage gestellt.

Ist die Haftung (vollständige Haftung des Gegners oder gegebenenfalls Mithaftung des Geschädigten) geklärt, so geht es um die Schadenshöhe. Gerade hier entbrennt häufig der Streit.

 

So wird beispielsweise über Brutto-/Nettoreparaturkosten, Stundenverrechnungssätze markengebundener Fachwerkstätten, Sachverständigenkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigungen, Unfallersatztarife, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, etc. gestritten. Hier ist die fachgerechte Unterstützung eines Rechtsanwalts und gegebenenfalls auch eines privat beauftragten Sachverständigen unerlässlich.

 

Auch hier gilt wiederum der Rat, frühstmöglich einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Hat sich die gegnerische Haftpflichtversicherung erst einmal auf eine Haftungsquote oder auf eine spezielle Einwendung zur Schadenshöhe festgelegt, so kann auch der Rechtsanwalt eine Korrektur dieser fehlerhaften Einschätzung nur in einem verhältnismäßig langwierigen Gerichtsverfahren erreichen.

 

Besonders schwierig sind Personenschäden zu bewerten und durchzusetzen. Hier geht es um ein angemessenes Schmerzensgeld, Personenfolgeschäden (Haushaltshilfekosten, Arztkosten, Medikamentenkosten, Fahrtkosten, Verdienstausfall, etc.), aber auch die Absicherung von Dauer- und insbesondere Spätschäden gegen den Verjährungseintritt.

 

Verlieren Sie ihre Ansprüche nicht durch den Verzicht auf sachgerechte Beratung!
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, vereinbaren Sie noch heute einen
 Termin.

Kompetent - engagiert - zuverlässig - energisch - zielorientiert - erfahren

Suchen Sie Beratung im allgemeinen Strafrecht, besuchen Sie uns hier.

 

Anwalt Wenzel bietet Ihnen Vertretung gegenüber Polizei, Behörden, Staatsanwaltschaft, Gericht, Unfallgegner und Versicherungen. 

 

All zu häufig meldet sich die Bußgeldbehörde schneller als erwartet und droht Ihnen mit einer Geldstrafe, Punkten in Flensburg, sowie mit Fahrverbot.

 

Dies kann weitreichende Konsequenzen haben; gerade bei Berufskraftfahrern, die sich keine Punkte mehr erlauben können. Auch ein Fahrverbot kann existenzvernichtend sein.

Es kann auch der völlige Entzug der Fahrerlaubnis drohen; insbesondere dann, wenn Drogen im Spiel sind.

 

Als Fachanwalt für Strafrecht beschäftigt sich Benjamin C. Wenzel im großen Umfang mit verkehrsrechtlichen Verfahren, 

Bußgeldangelegenheiten, Ordnungswidrigkeiten, Straftaten im Straßenverkehr, Unfällen mit Sach-, Personen- und sonstigen Schäden, versicherungsrechtlichen Problemen, Fahrzeugkauf, -verkauf und -reparatur, Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis, Führerschein auf Probe, MPU, Aufbaukurs. Es wird das gesamte Verkehrsrecht abgedeckt.

 

Ebenso bedeutsam im Verkehrsrecht sind Sachverhalte, die sich mit anderen Materien des Strafrechts, die außerhalb des Verkehrsrechts liegen, überschneiden.

 

Ein Beispiel ist das Betäubungsmittelrecht. Auf diesem Gebiet verfügt Fachanwalt Wenzel ebenso über einen ausgiebigen Erfahrungsschatz, sodass er auch bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogen am Steuer oder bloßer Alkoholfahrten in kurzer Zeit eine effektive und auf Sie zugeschnittene Verteidigung für Ihr verkehrsrechtliches Verfahren erarbeiten kann.

 

Werden nach der Unfallverursachung Alkohol oder Drogen im Blut des Beschuldigten gefunden, kann dies ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Werden verkehrsrechtliche Sachverhalte häufig nur verwaltungsrechtlich behandelt, so kommt es hier häufig zu einem strafrechtlichen Verfahren. Ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft ist nur eine mögliche Folge. Liegt ein - hinsichtlich Alkohol oder Drogen am Steuer - positiver Test vor, dann gehen die Behörden in der Regel davon aus, dass der Verkehrsunfall gerade wegen eines Rausches aus. Am Ende eines solchen verkehrsrechtlichen Verfahrens kann die die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Anordnung einer Sperrzeit für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis stehen, was besonders für Berufskraftfahrer existenzielle Probleme hervorrufen kann, sind sie durch das Verfahren im Verkehrsrecht letztlich von der Teilnahme am Straßenverkehr ausgeschlossen.

 

Gerade im Bereich der Drogendelikte im Straßenverkehr haben sich durch die neueste Rechtsprechung Veränderungen ergeben. War früher das Auffinden von Drogen im Blut bei einem Verkerhsteilnehmer ausreichend, um ein fehlendes Trennungsvermögen annehmen zu dürfen, so müssen jetzt Gutachten eingeholt werden, um festzustellen, ob derjenige, der Betäubungsmittel konsumiert, tatsächlich nicht in der Lage ist zwischen Rauschphasen und nüchterenen Phasen zu trennen. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht kann auf die Notwendigkeit der Einholung eines Gutachtens verweisen und solche auch weiter angreifen, um eine weitere Teilnahme am Verkehr für Sie zu sichern. 

 

Als Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin betreut Fachanwalt Wenzel sämtliche Verkehrsteilnehmer. Anders als es der das Wort vermuten lässt, verbirgt sich hinter dem Verkehrsrecht ein facettenreiches Rechtsgebiet.

 

Sobald eine Überscheidung mit der Teilnahme am Straßenverkehr vorliegt, sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, das gilt beispielsweise für den PKW- und LKW-Fahrer genauso, wie für den Fahrradfahrer und den Spaziergänger, für den Autoverkäufer wie für die Fahrschule. Kontaktieren Sie und am besten noch heute!

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