Das Verkehrsrecht ändert sich regelmäßig. Besonders bedeutsam ist die kürzlich vollzogene Änderung der Punkte- und Bußgeldordnung:
Zum Vergleich die alten Werte:
Mit folgenden Geldbußen, bzw. Punkten in Flensburg ist zu rechnen:
Geschwindigkeitsverstöße innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
bis 10 km/h--------15,- EUR
11-15 km/h---------25,- EUR
16-20 km/h---------35,- EUR
21-25 km/h---------80,- EUR--------1 Punkt
26-30 km/h---------100,- EUR------3 Punkte
31-40 km/h---------160,- EUR,-----3 Punkte----1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h---------200,- EUR------4 Punkte----1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h---------280,- EUR------4 Punkte----2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h---------480,- EUR------4 Punkte----3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h-------680,- EUR------4 Punkte----3 Monate Fahrverbot
Geschwindigkeitsverstöße außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
Bis 10 km/h-------10,- EUR
11-15 km/h--------20,- EUR
16-20 km/h--------30,- EUR
21-25 km/h--------70,- EUR 1 Punkt
26-30 km/h--------80,- EUR 3 Punkte
31-40 km/h-------120,- EUR 3 Punkte
41-50 km/h-------160,- EUR 3 Punkte-------1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h-------240,- EUR 4 Punkte-------1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h-------440,- EUR 4 Punkte-------2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h-----600,-
Beachten Sie, dass die Regelsätze für Pkw ohne Anhänger und für Motorräder gelten:
Ab einer Geldbuße von 40,00 EUR kommen außerdem Verwaltungsgebühren i.H.v. 23,50 EUR hinzu.
Zur Verjährung folgen Sie bitte diesem Link!
www.anwalt-verkehrsrecht-berlin.eu
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