Verkehrsunfälle
Ein wesentlicher Teil des Verkehrsrechts ist das Verkehrszivilrecht, also die Regulierung von Verkehrsunfällen und deren Folgen.
Die Regulierung eines Verkehrsunfalles sollte grundsätzlich einem hierzu qualifizierten Rechtsanwalt übertragen werden. Zwar versuchen die Haftpflichtversicherungen durch ihr sogenanntes „Schadensmanagement“, Rechtsanwälte und Sachverständige möglichst außen vor zu halten. Daß dies nicht dem Wohle des Geschädigten dient, liegt auf der Hand. Eine druckvolle und qualifizierte Rechtsvertretung ist – übrigens auch bei im Grunde völlig klaren Sachverhalten – dringend anzuraten.
Es ist zunächst vom Rechtsanwalt festzustellen, welches die für die Regulierung des Schadens zuständige Versicherung ist. In einem Anspruchsschreiben werden dieser Versicherung alle Fakten (Unfallbeteiligte, Zeugen, polizeiliche Aktenzeichen, Unfallhergang, etc.) mitgeteilt und die Haftungsfrage deutlich gemacht. Ist die Haftung (vollständige Haftung des Gegners oder gegebenenfalls Mithaftung des Geschädigten) geklärt, so geht es um die Schadenhöhe. Gerade hier entbrennt häufig der Streit, da die Haftpflichtversicherer – zeitweise mit erstaunlichen Argumentationen – versuchen, ihre Eintrittspflicht so gering wie möglich zu halten.
So wird beispielsweise über Brutto-/Nettoreparaturkosten, Stundenverrechnungssätze markengebundener Fachwerkstätten, Sachverständigenkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigungen, Unfallersatztarife, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, etc. gestritten. Hier ist die fachgerechte Unterstützung eines Rechtsanwalts und gegebenenfalls auch eines privat beauftragten Sachverständigen unerläßlich.
Im übrigen wird ein qualifizierter Verkehrsrechtler auch stets in der Lage sein, die Regulierung eines Verkehrsunfalls erheblich zu beschleunigen.
Auch hier gilt wiederum der Rat, einen Anwalt für Verkehrsrecht so früh wie möglich einzuschalten. Hat sich die gegnerische Haftpflichtversicherung erst einmal auf eine Haftungsquote oder auf eine spezielle Einwendung zur Schadenhöhe festgelegt, so kann auch der Rechtsanwalt eine Korrektur dieser fehlerhaften Einschätzung nur in einem in der Regel langwierigen Gerichtsverfahren erreichen.
Besonders schwierig sind Personenschäden zu bewerten und durchzusetzen. Hier geht es um ein angemessenes Schmerzensgeld, Personenfolgeschäden (Haushaltshilfekosten, Arztkosten, Medikamentenkosten, Fahrtkosten, Verdienstausfall, etc.), aber auch die Absicherung von Dauer- und insbesondere Spätschäden gegen den Verjährungseintritt. Ein Thema also, das Sie keinesfalls ohne sachkundige Unterstützung eines qualifizierten Verkehrsanwaltes angehen sollten.
Übrigens: Sofern der Rechtsanwalt Ihren Anspruch vollständig durchsetzt, hat die gegnerische Haftpflichtversicherung auch dessen Kosten zu tragen. Ist dies im Einzelfall nicht beziehungsweise nicht vollständig der Fall, so hilft die Rechtsschutzversicherung, mit welcher wir selbstverständlich für Sie kostenfrei korrespondieren und abrechnen.
Also: Bei Verkehrsunfall sofort zum Verkehrsanwalt!
Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht und Strafrecht
direkt am Kriminalgericht
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