MPU - Idiotentest - Anwalt Verkehrsrecht berlin
Jemandem, der sich um die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorherigem Entzug bewirbt, oder jemandem, der noch in Besitz einer Fahrerlaubnis ist, kann die Fahrerlaubnisbehörde oder das Gericht unter bestimmten Umständen auferlegen, sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu unterziehen. In der Regel geschieht dies z. B. in folgenden Fällen:
- bei mehrmaligen Verstößen gegen verkehrsrechtliche Alkohol- und Drogenbestimmungen
- bei erstmaligem Überschreiten der 1,6-‰-Blutalkohol-Grenze
- bei nachgewiesenem regelmäßigem Cannabiskonsum
- bei altersbedingter Fahruntauglichkeit
- bei körperlichen Gebrechen, die nicht durch technische Hilfsmittel ausgeglichen werden können
Die Untersuchung soll den Sinn haben festzustellen, ob der Fahrerlaubnis-Bewerber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen ist.
Was passiert bei der MPU ?
Die MPU hat einen medizinischen und einen psychologischen Teil. Dies ist folgerichtig, weil die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugenan die Erfüllung von körperlichen (medizinischen) und geistigen (psychologischen) Anforderungen geknüpft ist. Die gesamte MPU dauert in der Regel mehrere Stunden.
Im medizinischen Teil der Untersuchung wird zunächst der allgemeine Gesundheitszustand des Betroffenen untersucht. Dazu gehören auch Reaktionsfähigkeit und die Belastbarkeit des Betroffenen. Bei Verdacht auf Alkoholabhängigkeit oder Drogenkonsum werden die entsprechenden Konsumgewohnheiten durch labormäßige Untersuchungen erkundet. Es werden auch schwere zurückliegende und gegenwärtige Krankheiten in der Familie des Untersuchten erfragt. Dazu gehören auch Fragen nach Alkohol- oder Drogenkonsum im Zusammenhang mit früheren und heutigen Lebensumständen.
Im psychologischen Teil der Untersuchung untersucht der Psychologe u.a. den Lebenslauf des Betroffenen sowie Fragen im Zusammenhang mit dessen Elternhaus, Ausbildung, Beruf, Familienstand, Kindern, Trinkgewohnheiten, Operationen und finanziellen Verhältnissen. Anschließend werden mit dem Betroffenen der Ablauf und die Ursachen etwaiger Gesetzesverstöße und die von dem Betroffenen daraus gezogenen Lehren erörtert. Von dem Betroffenen wird erwartet, dass er in dem so genannten psychologischen Explorationsgespräch die jeweils angesprochenen Aspekte im Einzelnen offen legt. Das Gespräch mit dem Psychologen dauert in der Praxis ca. 20-30 Minuten. Eine nur ganz kurze Gesprächsdauer von etwa 10 Minuten deutet oftmals darauf hin, dass die Begutachtung im psychologischen Teil der Untersuchung negativ ausfallen wird.
Wann gehe ich zur MPU und wie bekomme ich den Führerschein zurück?
Zur MPU geht man, wenn die Führerscheinbehörde oder das Gericht die MPU angeordnet hat. Dies ist kann auch erst dann der Fall sein, wenn zuvor die Fahrerlaubnis entzogen wurde und man eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt.
Die Führerscheinbehörde wird nur dann einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis zustimmen, wenn das MPU Gutachten positiv ausgefallen ist.
Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Wird die Fahrerlaubnis neu beantragt, benötigt der Antragssteller erneut die Vorlage eines aktuellen Sehtests, der nicht älter als zwei Jahre sein darf. Außerdem gilt im Falle der Klassen C, CE, D1, D1E, D, DE die ärztliche Untersuchungspflicht für Antragsteller, die das 50. Lebensjahr vollendet haben. Diese Führerscheine werden außerdem, wie heutzutage üblich, auf fünf Jahre befristet ausgestellt.
Dem Betroffenen dürfte sehr wohl bekannt sein, wann die Sperrfrist abläuft, die ihm vom Gericht oder der Behörde auferlegt wurde. Der Antragssteller sollte, um rechtzeitig an
seine neue Fahrerlaubnis zu kommen, den Antrag auf Neuerteilung schon 3 Monate zuvor bei der Führerscheinbehörde stellen. Die Bearbeitung und Einholung der Auskünfte benötigt dort auch einen
gewissen Zeitraum.
Der Betroffene muss den Antrag nach dem heutigen Führerscheinrecht stellen, das heißt, man kann heutzutage keine "Klasse 3 und 1" mehr beantragen, wenn sie auch damals so hieß. So würde der
(ehemalige) Besitzer einer Fahrerlaubnis Klassen 3 und 1 jetzt den Antrag auf Neuerteilung der Klassen A, A1, B, BE, C1, C1E, M und L stellen. (Im Prinzip reicht es auch zu sagen: A, BE, C1E, denn
alle anderen sind die sowieso erteilten Unterklassen).
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