Drogen im Straßenverkehr
Es kommt immer wieder vor, dass man als Kraftfahrer von der Polizei angehalten wird und ein Drogenkontrolltest durchgeführt wird. Wenn dieser positiv auf Cannabis, Kokain, THC, Speed, Amphetamin oder andere Betäubungsmittel reagiert, besteht die Möglichkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis. Außerdem werden Sie Beschuldigter eines Strafverfahrens.
Das strafrechtliche Verfahren
Wenn Sie Drogen konsumiert haben und wird ein Drogentest mit Ihnen durchgeführt, dann wird ganz schnell ein Verfahren wegen Drogenbesitzes eingeleitet. Bereits der Besitz von Betäubungsmitteln wie THC, Speed, Kokain, Heroin oder Amphetamin ist strafbar. Aber der Konsum an sich nicht.
Hier sollte man von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen! Vielleicht besteht dann die Möglichkeit, dass das Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird. Wer sich allerdings zu dem Tatvorwurf des Drogenbesitzes äußert, kann schon fast mit einer Anklage rechnen.
Daher: Schweigen Sie und ziehen Sie einen Strafverteidiger zur Seite!
Das Ordnungswidrigkeitenverfahren
Das OWi- Verfahren bei Führen eines Kraftfahrzeuges unter Drogeneinfluss ist ein im Bußgeldkatalog standartisiertes Verfahren. Sie bekommen von der Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid von mindestens 500,- Euro zuzüglich der Kosten für ein Drogengutachten. Die Kosten belaufen sich alles in allem zwischen 800,- und 900,- Euro. Ersttäter bekommen ein einmonatiges Fahrverbot und 4 Punkte in Flensburg.
Glück für den , der eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen hat! Denn die Rechtsschutz deckt in den meisten Fällen die Anwaltskosten gegen ein solches Verfahren. Dem Anwalt stehen eine Menge Möglichkeiten offen. Der Bußgeldbescheid kann selbst fehlerhaft sein oder auch die Drogenkontrolle ansich, vielleicht ist auch die Nachweisbarkeit der Drogenbeeinflussung beim Fahren überhaupt nicht gegeben.
Für viele ist die Punkteanzahl in Flensburg ein nicht zu unterschätzendes Problem. Wer bereits viele Punkte in Flensburg hat, für den gilt es zu prüfen, ob ein Zuschlag von weiteren vier Punkten überhaupt noch verkraftet werden kann. Sobald 18 Punkte erreicht werden ist der Führerschein weg!
Der Rechtsanwalt wird versuchen, dass die Geldbuße erhöht wird und vom Fahrverbot abgesehen wird. In bestimmten Konstellationen ist dies möglich.
Entzug der Fahrerlaubnis
Wird die Fahrerlaubnis gänzlich entzogen, dann muss sie neu beantragt werden. Dies ist besonders für Berufskraftfahrer Existenz vernichtend. Dagegen mit einem engagierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Betäubungsmittelrecht begegnet werden.
Wann kommt es zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogen (Cannabis, THC, Kokain, Heroin, Amphetamin)?
Zunächst muss man unterscheiden! Cannabis, THC, Marihuana und Haschisch. Das sind weiche Drogen. Für diese gelten andere Maßstäbe, als für Kokain, Extacy, Amphetamine oder Heroin, die sogenannten harten Drogen.
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Marihuana und Cannabisprodukte, THC, Haschisch
Wenn der Entzug der Fahrerlaubnis droht, muss ein Gutachten gefertigt werden, um die Werte des Cannabisgehaltis im Blut festzustellen. Dabei sind zwei Werte von entscheidener Bedeutung: Zum einen der THC-Wert, zum anderen der COOH-Wert (Carbonsäurewert).
Zum Unterschied:
Der THC-wert (Tetrahydrocannabinol) gibt Aufschluss, ob der Fahrer akut unter Einfluss von THC stand/steht.
Der THC-COOH-wert (Carbonsäurewert) gibt Aufschluss über das in der Vergangenheit liegende Konsumverhalten.
Für die Verfahren gerichtet auf Entziehung der Fahrerlaubnis sind die Corbonsäurewerte (THC-COOH-werte) von besonderem Interesse. An Ihnen lässt sich zumindest in bestimmtem Umfang erkennen, ob der Betroffene wenig, gelegentlich oder viel konsumiert.
Ab einen Wert von 150 ng/ml THC-COOH (Carbonsäurewert) wird die Fahrerlaubnis in aller Regel entzogen. Bei Werten darunter ist dies aber auch nicht auszuschließen.
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen harter Drogen (Kokain, Amphetamin, Heroin)
Hier kann bereits beim erstmaligen Konsum die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden. Aber auch das sonstige Konsumverhalten spielt immer eine Rolle. Hier sollte der Anwalt für Betäubungsmitteldelikte der Entziehung mit einem Drogenscreening begegnen.
Rechtsschutz gibt es gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogen (Cannabis, THC, Kokain, Heroin, Amphetamin)
Mehrere Rechtsschutzmöglichkeiten stehen dem Betroffenen offen, die mit anwaltlicher Hilfe durchgeführt werden können. So das Anhörungsverfahren, das Widerspruchsverfahren, die Klage und der einstweilige Rechtsschutz.
Anhörungsverfahren wegen Entziehung der Fahrerlaubnis
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens könne alle Einwendungen vorgetragen werden, die der Abwehr der beabsichtigten Entziehung der Fahrerlaubnis dienen. Hier geht es darum, alle für den Betroffenen günstigen Umstände vorzutrage, z.B. Vorlage von Screenings, Schilderung besonderer Umstände, die zu der Auffälligkeit geführt haben.
Widerspruchsverfahren gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis
Bevor man den Klageweg bestreitet, wird das Widerspruchsverfahren durchgeführt, wo nochmals der eingelegte Widerspruch gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis überprüft wird.
Klage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis
War das Widerspruchsverfahren gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht erfolgreich, ist der Klageweg geboten. Ein Klageverfahren dauert Monate. Daher sollte parallel das Eilrechtsschutzverfahren angestrebt werden.
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis
Der einstweilige Rechtsschutz hat in diesen Fällen große Bedeutung. Denn für die Entziehung der Fahrerlaubnis wird zumeist die sofortige Vollziehung angeordnet. Sofortige Vollziehung der Entziehung der Fahrerlaubnis bedeutet, dass der Betroffene mit Zugang des Bescheides das Recht verliert, Fahrzeuge zu führen und zwar auch dann, wenn er Klage erhebt. Das bedeutet, dass er auch für die Dauer des Klageverfahrens kein Kraftfahrzeug führen darf.
An diesem Punkt setzt das einstweilige Rechtsschutzverfahren an: Das Eilverfahren hat das Ziel, dass der Kläger zumindest für die Dauer des Klageverfahrens fahren darf.
Vorteil des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens (auch Eilverfahren genannt): der Betroffene bekommt in kurzer Zeit eine Entscheidung, die ihm Klarheit verschafft, wie das Gericht seine Situation bewertet.
Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht und Strafrecht
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