Das Bußgeldverfahren - Anwalt Verkehrsrecht Berlin
Das Bußgeldverfahren wird in verschiedene Verfahrensabschnitte unterteilt:
1. Das Ermittlungsverfahren
Polizei und Bußgeldbehörden leiten bei Verdacht einer Ordnungswidrigkeit (OWi) ein Ermittlungsverfahren ein.
2. Anhörung
Im Bußgeldverfahren erfolgt die Anhörung des Betroffenen in der Regel schriftlich. Der Betroffene erhält einen Anhörungsbogen. Bereits mit dem Absenden des Anhörungsschreibens unterbricht die Bußgeldbehörde die 3-monatige Verjährung, d. h. die Verjährungsfrist von 3 Monaten beginnt neu zu laufen. (Ob das Anhörungsschreiben beim Betroffenen tatsächlich ankommt, ist unerheblich.)
Hier ist mein anwaltlicher Rat: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!
Die Behörde hat ein Ermessen das Bußgeldverfahren einzustellen. Wenn sie es nicht tut, erlässt sie einen Bußgeldbescheid.
3. Erlass des Bußgeldbescheides
Ist der Bußgeldbescheid ergangen, hat man 14 Tage Zeit, um dagegen Einspruch einzulegen. Legt man keinen Einspruch ein, wird er rechtskräftig und vollstreckbar.
4. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Innerhalb von 14 Tagen muss gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden. Begründen muss man diesen nicht. Auch hier gilt: Schweigen!
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